Verbesserungen von Wohngeldleistungen ab dem 01.01.2016

Liebe Mitglieder,
in einer Pressemitteilung vom 14.12.2015 hat der Bezirksstadtrat von Reinickendorf, Uwe Brockhausen, auf Änderungen im Wohngeldgesetz hingewiesen, welche ab 01. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Auch wir möchten Sie an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen und haben Ihnen die Pressemitteilung nachfolgend abgedruckt:

Pressemitteilung Nr. 7180 vom 14.12.2015
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der leider ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes finanzielle Hilfe. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei Eigentum) gewährt. Zu beachten ist, dass Wohngeld nur auf Antrag bewilligt wird. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden von der Reform rund 870.000 Haushalte bundesweit profitieren.

Der Bundestag hat das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2016 geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Erhöhung der Wohngeldtabellenwerte um durchschnittlich 39% unter Berücksichtigung der Wohnkostenentwicklung einschließlich der Bruttowarmmiete. Eine gesonderte Heizkostenkomponente wird es deshalb allerdings nicht mehr geben. Die konkrete Verbesserung für Wohngeldempfänger ergibt sich aus der regional gestaffelten Anhebung der Miethöchstbeträge.

Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen, die einen wirksamen Wohngeldbescheid besitzen, müssen keinen (Anpassungs-) Antrag stellen. Sie werden in den ersten beiden Wochen im Januar 2016 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid mit den erhöhten Wohngeldbeträgen erhalten.
Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) begrüßt die Gesetzesnovellierung: “Die Anhebung des Wohngeldes für einkommensschwächere Haushalte ist angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der gestiegenen Mieten ein ganz wichtiger und erforderlicher Schritt. So können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen wirksam und besser bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.”

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen in Ihrem zuständigen Bezirksamt als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Neues aus Ihrer Märkischen Baugenossenschaft eG

Frohes neues Jahr!

Liebe Mitglieder,

wir vom Vorstand und der Aufsichtsrat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Märkischen Baugenossenschaft eG wünschen allen Genossenschaftsmitgliedern ein frohes neues Jahr 2026!

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihre

Märkische Baugenossenschaft eG

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Märkblatt 02/2025

Liebe Mitglieder,

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Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass ...

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Generationswechsel im Vorstand der Märkischen Baugenossenschaft eG

Am 1. Januar 2026 wird ein Wechsel im Vorstand der Märkischen Baugenossenschaft vollzogen. Wolfgang Lössl, nebenamtliches Vorstandsmitglied seit 2019, beendet seine Tätigkeit in der Genossenschaft. Während seiner Tätigkeit im Unternehmen konnten ...

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Umstellung der Telefonanlage

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer!

Im Rahmen einer Systemumstellung wird die Geschäftsstelle am Donnerstag, den 20. Februar 2025 in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr telefonisch nicht erreichbar sein. Sie können uns in der Zwischenzeit gerne Ihr Anliegen in einer E-Mail mitteilen. Unser Mailingsystem und die mobile Erreichbarkeit unserer Hauswarte sind von den Arbeiten nicht betroffen.

Mail: info@mb-eg.de

Ab dem 21. Februar stehen wir Ihnen wieder in gewohnter Weise zu unseren Telefonzeiten zur Verfügung.

 

Mit genossenschaftlichen Grüßen

Märkische Baugenossenschaft eG

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Märkblatt 02/2024

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