Verbesserungen von Wohngeldleistungen ab dem 01.01.2016

Liebe Mitglieder,
in einer Pressemitteilung vom 14.12.2015 hat der Bezirksstadtrat von Reinickendorf, Uwe Brockhausen, auf Änderungen im Wohngeldgesetz hingewiesen, welche ab 01. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Auch wir möchten Sie an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen und haben Ihnen die Pressemitteilung nachfolgend abgedruckt:

Pressemitteilung Nr. 7180 vom 14.12.2015
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der leider ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes finanzielle Hilfe. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei Eigentum) gewährt. Zu beachten ist, dass Wohngeld nur auf Antrag bewilligt wird. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden von der Reform rund 870.000 Haushalte bundesweit profitieren.

Der Bundestag hat das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2016 geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Erhöhung der Wohngeldtabellenwerte um durchschnittlich 39% unter Berücksichtigung der Wohnkostenentwicklung einschließlich der Bruttowarmmiete. Eine gesonderte Heizkostenkomponente wird es deshalb allerdings nicht mehr geben. Die konkrete Verbesserung für Wohngeldempfänger ergibt sich aus der regional gestaffelten Anhebung der Miethöchstbeträge.

Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen, die einen wirksamen Wohngeldbescheid besitzen, müssen keinen (Anpassungs-) Antrag stellen. Sie werden in den ersten beiden Wochen im Januar 2016 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid mit den erhöhten Wohngeldbeträgen erhalten.
Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) begrüßt die Gesetzesnovellierung: “Die Anhebung des Wohngeldes für einkommensschwächere Haushalte ist angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der gestiegenen Mieten ein ganz wichtiger und erforderlicher Schritt. So können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen wirksam und besser bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.”

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen in Ihrem zuständigen Bezirksamt als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Neues aus Ihrer Märkischen Baugenossenschaft eG

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Änderungen zum Jahreswechsel

Liebe Mitglieder,

mit dem Jahreswechsel haben wir unsere Telefonzeiten an die aktuellen Anforderungen angepasst. Wir stehen Ihnen ab sofort zu folgenden Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung:

Montag und Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:
14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Unsere Besuchszeiten bleiben unverändert!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre

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Vorstand zieht positive Bilanz

Märkische Baugenossenschaft eG 2022 erstmals wieder mit Bilanzgewinn

160.900 Euro. Für die einen ist es nur eine abstrakte Zahl. Für die Märkische Baugenossenschaft eG, die im kommenden Jahr auf ihr 100-jähriges Bestehen zurückblickt, bedeuten diese sechs Stellen einen Wendepunkt in ihrer jüngeren Geschichte. Erstmals seit den beginnenden 2000er-Jahren konnte die in Berlin-Charlottenburg ansässige Traditionsgenossenschaft mit Blick auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ihren Mitgliedern wieder einen Bilanzgewinn verkünden. In der Politik war in solchen Fällen schon mal vom „Wumms“ die Rede.

Thomas Erdt, hauptamtliches Vorstandsmitglied seit 2014, sagte dazu: „Steigende Baupreise, gestörte Lieferketten, die neue Energiegesetzgebung – die ‚Zeitenwende‘ ist auch für die Immobilienwirtschaft eine große Herausforderung. Es freut uns, dass wir – zumindest aus unserer Sicht – in dieser angespannten Lage positive Nachrichten zu vermelden haben.“ ...

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