Verbesserungen von Wohngeldleistungen ab dem 01.01.2016

Liebe Mitglieder,
in einer Pressemitteilung vom 14.12.2015 hat der Bezirksstadtrat von Reinickendorf, Uwe Brockhausen, auf Änderungen im Wohngeldgesetz hingewiesen, welche ab 01. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Auch wir möchten Sie an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam machen und haben Ihnen die Pressemitteilung nachfolgend abgedruckt:

Pressemitteilung Nr. 7180 vom 14.12.2015
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der leider ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes finanzielle Hilfe. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei Eigentum) gewährt. Zu beachten ist, dass Wohngeld nur auf Antrag bewilligt wird. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden von der Reform rund 870.000 Haushalte bundesweit profitieren.

Der Bundestag hat das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2016 geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Erhöhung der Wohngeldtabellenwerte um durchschnittlich 39% unter Berücksichtigung der Wohnkostenentwicklung einschließlich der Bruttowarmmiete. Eine gesonderte Heizkostenkomponente wird es deshalb allerdings nicht mehr geben. Die konkrete Verbesserung für Wohngeldempfänger ergibt sich aus der regional gestaffelten Anhebung der Miethöchstbeträge.

Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen, die einen wirksamen Wohngeldbescheid besitzen, müssen keinen (Anpassungs-) Antrag stellen. Sie werden in den ersten beiden Wochen im Januar 2016 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid mit den erhöhten Wohngeldbeträgen erhalten.
Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) begrüßt die Gesetzesnovellierung: “Die Anhebung des Wohngeldes für einkommensschwächere Haushalte ist angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der gestiegenen Mieten ein ganz wichtiger und erforderlicher Schritt. So können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen wirksam und besser bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.”

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen in Ihrem zuständigen Bezirksamt als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Neues aus Ihrer Märkischen Baugenossenschaft eG

Update zur Corona-Pandemie!

Geschäftsstelle für Besucher ab dem 30. Mai 2022 wieder geöffnet!

Liebe Mitglieder, Wohnungsnutzer:innen und Besucher:innen!

Die von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in großen Teilen ausgelaufen bzw. aufgehoben worden. Das Bundesarbeitsministerium hat beschlossen die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung nicht zu verlängern. Sie tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Die Geschäftsstelle könnte somit ab dem 26. Mai 2022 wieder geöffnet werden. Aufgrund des bevorstehenden Feiertags haben wir allerdings beschlossen die Geschäftstelle erst ab dem 30. Mai 2022 für Sie zu öffnen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin: Sollten Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, bitten wir von einem persönlichen Besuch in unserer Geschäftsstelle abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie weiterhin gesund und zuversichtlich!

Ihre

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Märkblatt 02/2021

Liebe Mitglieder,

das neue Märkblatt ist erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihre

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Märkblatt 01/2021

Liebe Mitglieder,

als kleine Abwechslung im Sommerloch ist unser neues Märkblatt erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihre

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"Mietendeckel" verfassungswidrig!

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer,

wie von uns erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin (MietenWoG Bln), den sogenannten „Mietendeckel“, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und somit aufgehoben.

Was heißt das für unsere wohnenden Genossenschaftsmitglieder?

Zunächst können Sie unbesorgt sein! Auch ohne Regulierung der Nutzungsgebühren durch die Berliner Landesregierung wohnen Sie bei uns gut und sicher. Für diejenigen, deren Nutzungsgebühren sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.

Auf wohnende Genossenschaftsmitglieder, deren Nutzungsgebühren durch den jetzt aufgehobenen „Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkt worden sind – sei es beim Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages mit uns oder durch Absenkung der Zahlungen für die bestehende Nutzungsgebühr – werden wir zeitnah zukommen, um Sie darüber zu informieren:

  • auf welche Höhe Sie Ihre Zahlungen der Nutzungsgebühr nach Aufhebung des „Mietendeckels“ ab der dann nächsten Fälligkeit der Nutzungsgebühr anpassen müssen und
  • auf welche Höhe sich die Nachzahlungen aus der vorübergehend abgesenkten Nutzungsgebühr belaufen, welche Fristen Sie bei der Nachzahlung bitte beachten und welche Möglichkeiten beim Vorliegen sozialer Härten wir Ihnen anbieten können.

Bis zu unserer Kontaktaufnahme müssen Sie demnach nichts weiter tun und es laufen auch keinerlei Fristen für Sie.

Ihre

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Update zur Corona-Pandemie!

Geschäftsstelle für Besucher weiterhin geschlossen!

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer!

Die von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben weiterhin Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb.

Zur Verringerung der Kontakte und zum Schutz unserer Mitarbeiter bleibt unsere Geschäftsstelle vorerst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wie es weitergeht werden wir in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und der Beschlüsse von Bund und Ländern entscheiden.

Sowohl telefonisch als auch per Mail sind wir nach wie vor für Sie erreichbar. Es kann allerdings zu längeren Servicezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihre

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Märkblatt

Liebe Mitglieder,

druckfrisch und mit interessanten Artikeln ist unser neues Märkblatt pünktlich zu Weihnachten erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihre

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