Die Enteignungsdiskussion in Berlin

Fragen an Maren Kern, Vorstand BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Quelle: BBU

Quelle: BBU e.V.
 

Frau Kern, Berlin gilt als die „Genossenschaftshauptstadt“ Deutschlands. Warum?

Weil Genossenschaften hier eine Tradition haben, die schon über 130 Jahre zurückreicht. Weil Genossenschaften mit rund 12 % Anteil am Berliner Mietwohnungsbestand eine Schlüsselrolle bei der Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit gutem und bezahlbarem Wohnraum haben. Und weil sie viel Verantwortung für gute Nachbarschaften und stabile Kieze übernehmen, in denen sich alle wohlfühlen. Deshalb wäre es ja auch umso wichtiger, dass Genossenschaften von der Politik endlich stärker dabei unterstützt würden, noch mehr Neubau auf den Weg bringen zu können.

 

Was ist „dran“ an den Berichten, der Berliner Mietwohnungsmarkt sei außer Rand und Band?

Keine Frage: der Berliner Mietwohnungsmarkt ist angespannt, das macht den Menschen Angst. Werde ich meine Miete auch morgen noch bezahlen können? Was passiert nach einer Modernisierung? Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen mit ihren rund 700.000 Wohnungen in Berlin brauchen sie sich da aber keine Sorgen zu machen. Sie beweisen soziale Verantwortung – mit Durchschnittsmieten von 5,98 Euro und Neuvermietungsmieten von 7,49 Euro pro Quadratmeter, mit Sozialmanagement oder ihren sehr nachhaltigen Modernisierungsstrategien, bei denen sie natürlich auch auf Härtefälle achten. Ihre Mietsteigerungen orientieren sich an der allgemeinen Inflationsrate. Deshalb sagen wir ja auch: „Wir sind die Guten“. Das heißt nicht, dass es unter den Berliner Vermietern nicht auch „schwarze Schafe“ gibt. Aber das ist nur eine kleine Minderheit. Wenig hilfreich ist übrigens auch die in Berlin recht weit verbreitete Haltung „Neubau ja – aber nicht bei mir!“, weil damit Neubau vielfach sehr erschwert wird.

 

Wodurch könnte die Politik die Genossenschaften dabei unterstützen, mehr neu zu bauen?

Da gibt es vor allem zwei Stellschrauben. Die erste: Bauland! Das Land Berlin muss dafür sorgen, dass Genossenschaften öffentliches Bauland zu vertretbaren Konditionen kaufen können. Stattdessen will das Land den Genossenschaften Land nur noch in Erbpacht anbieten, und das auch nur für 60 Jahre. Das ist für die sehr langfristig orientierten Genossenschaften nicht machbar. Und die zweite Stellschraube: Eine Verwaltungsreform, durch die mehr Planungs- und Genehmigungskompetenzen von den Bezirken auf den Senat übergehen und damit Bauplanungsverfahren einfacher und transparenter werden. Beides sind leider sehr dicke Bretter, an denen der BBU da bohrt.

 

Wäre die jetzt in Berlin diskutierte Enteignung großer Wohnungsunternehmen ein Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts?

Nein. Es ist nachvollziehbar, dass den Menschen der angespannte Berliner Wohnungsmarkt Sorgen bereitet. Gegen die Anspannung hilft aber nur der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen. Eine Enteignung schafft aber nicht eine einzige Wohnung zusätzlich. Und gegen diese Diskussion sprechen noch weitere Argumente. So hat ein in unserem Auftrag von einem renommierten Berliner Verfassungsjuristen erstelltes Rechtsgutachten gezeigt, dass eine Enteignung unvereinbar mit Grundgesetz und Berliner Landesverfassung wäre. Die vom Senat auf bis zu 36 Milliarden Euro geschätzten Entschädigungskosten wären für das Land unbezahlbar, und würden Investitionen z.B. in Nahverkehr oder neue Kitas auf Jahre hinaus unmöglich machen. Und nicht zuletzt führt die Enteignungsdiskussion zu immer mehr Polarisierung in einer ohnehin schon überhitzten Debatte.

 

Über den Verband:

Der 1897 gegründete BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vertritt landeseigene, kommunale, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Mit rund 700.000 Wohnungen stehen seine Mitgliedsunternehmen für gut 42 Prozent des Berliner Mietwohnungsbestandes. Mit durchschnittlichen Bestandsmieten von 5,98 Euro und Wiedervermietungsmieten von 7,45 Euro pro Quadratmeter sorgen sie für bezahlbares und gutes Wohnen für schätzungsweise 1,8 Millionen Berlinerinnen und Berliner.

 

Mehr Infos zur Enteignungsdiskussion unter www.weiterdenken-statt-enteignen.de

 

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Neues aus Ihrer Märkischen Baugenossenschaft eG

Update zur Corona-Pandemie!

Geschäftsstelle für Besucher ab dem 30. Mai 2022 wieder geöffnet!

Liebe Mitglieder, Wohnungsnutzer:innen und Besucher:innen!

Die von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in großen Teilen ausgelaufen bzw. aufgehoben worden. Das Bundesarbeitsministerium hat beschlossen die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung nicht zu verlängern. Sie tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Die Geschäftsstelle könnte somit ab dem 26. Mai 2022 wieder geöffnet werden. Aufgrund des bevorstehenden Feiertags haben wir allerdings beschlossen die Geschäftstelle erst ab dem 30. Mai 2022 für Sie zu öffnen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin: Sollten Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, bitten wir von einem persönlichen Besuch in unserer Geschäftsstelle abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie weiterhin gesund und zuversichtlich!

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Märkblatt 02/2021

Liebe Mitglieder,

das neue Märkblatt ist erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

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Märkblatt 01/2021

Liebe Mitglieder,

als kleine Abwechslung im Sommerloch ist unser neues Märkblatt erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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"Mietendeckel" verfassungswidrig!

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer,

wie von uns erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin (MietenWoG Bln), den sogenannten „Mietendeckel“, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und somit aufgehoben.

Was heißt das für unsere wohnenden Genossenschaftsmitglieder?

Zunächst können Sie unbesorgt sein! Auch ohne Regulierung der Nutzungsgebühren durch die Berliner Landesregierung wohnen Sie bei uns gut und sicher. Für diejenigen, deren Nutzungsgebühren sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.

Auf wohnende Genossenschaftsmitglieder, deren Nutzungsgebühren durch den jetzt aufgehobenen „Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkt worden sind – sei es beim Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages mit uns oder durch Absenkung der Zahlungen für die bestehende Nutzungsgebühr – werden wir zeitnah zukommen, um Sie darüber zu informieren:

  • auf welche Höhe Sie Ihre Zahlungen der Nutzungsgebühr nach Aufhebung des „Mietendeckels“ ab der dann nächsten Fälligkeit der Nutzungsgebühr anpassen müssen und
  • auf welche Höhe sich die Nachzahlungen aus der vorübergehend abgesenkten Nutzungsgebühr belaufen, welche Fristen Sie bei der Nachzahlung bitte beachten und welche Möglichkeiten beim Vorliegen sozialer Härten wir Ihnen anbieten können.

Bis zu unserer Kontaktaufnahme müssen Sie demnach nichts weiter tun und es laufen auch keinerlei Fristen für Sie.

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Update zur Corona-Pandemie!

Geschäftsstelle für Besucher weiterhin geschlossen!

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer!

Die von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben weiterhin Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb.

Zur Verringerung der Kontakte und zum Schutz unserer Mitarbeiter bleibt unsere Geschäftsstelle vorerst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wie es weitergeht werden wir in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und der Beschlüsse von Bund und Ländern entscheiden.

Sowohl telefonisch als auch per Mail sind wir nach wie vor für Sie erreichbar. Es kann allerdings zu längeren Servicezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

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Märkblatt

Liebe Mitglieder,

druckfrisch und mit interessanten Artikeln ist unser neues Märkblatt pünktlich zu Weihnachten erschienen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Viel Spaß beim Lesen!

 

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