"Mietendeckel" verfassungswidrig!

Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer,

wie von uns erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin (MietenWoG Bln), den sogenannten „Mietendeckel“, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und somit aufgehoben.

Was heißt das für unsere wohnenden Genossenschaftsmitglieder?

Zunächst können Sie unbesorgt sein! Auch ohne Regulierung der Nutzungsgebühren durch die Berliner Landesregierung wohnen Sie bei uns gut und sicher. Für diejenigen, deren Nutzungsgebühren sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.

Auf wohnende Genossenschaftsmitglieder, deren Nutzungsgebühren durch den jetzt aufgehobenen „Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkt worden sind – sei es beim Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages mit uns oder durch Absenkung der Zahlungen für die bestehende Nutzungsgebühr – werden wir zeitnah zukommen, um Sie darüber zu informieren:

  • auf welche Höhe Sie Ihre Zahlungen der Nutzungsgebühr nach Aufhebung des „Mietendeckels“ ab der dann nächsten Fälligkeit der Nutzungsgebühr anpassen müssen und
  • auf welche Höhe sich die Nachzahlungen aus der vorübergehend abgesenkten Nutzungsgebühr belaufen, welche Fristen Sie bei der Nachzahlung bitte beachten und welche Möglichkeiten beim Vorliegen sozialer Härten wir Ihnen anbieten können.

Bis zu unserer Kontaktaufnahme müssen Sie demnach nichts weiter tun und es laufen auch keinerlei Fristen für Sie.

Ihre

Märkische Baugenossenschaft eG

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Neues aus Ihrer Märkischen Baugenossenschaft eG

Copyright: Vivian Werk/Photografic

Vorstand zieht positive Bilanz

Märkische Baugenossenschaft eG 2022 erstmals wieder mit Bilanzgewinn

160.900 Euro. Für die einen ist es nur eine abstrakte Zahl. Für die Märkische Baugenossenschaft eG, die im kommenden Jahr auf ihr 100-jähriges Bestehen zurückblickt, bedeuten diese sechs Stellen einen Wendepunkt in ihrer jüngeren Geschichte. Erstmals seit den beginnenden 2000er-Jahren konnte die in Berlin-Charlottenburg ansässige Traditionsgenossenschaft mit Blick auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ihren Mitgliedern wieder einen Bilanzgewinn verkünden. In der Politik war in solchen Fällen schon mal vom „Wumms“ die Rede.

Thomas Erdt, hauptamtliches Vorstandsmitglied seit 2014, sagte dazu: „Steigende Baupreise, gestörte Lieferketten, die neue Energiegesetzgebung – die ‚Zeitenwende‘ ist auch für die Immobilienwirtschaft eine große Herausforderung. Es freut uns, dass wir – zumindest aus unserer Sicht – in dieser angespannten Lage positive Nachrichten zu vermelden haben.“ ...

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Märkblatt 01/2023

Liebe Mitglieder,

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Märkblatt 02/2022

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Märkblatt 01/2022

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Update zur Corona-Pandemie!

Geschäftsstelle für Besucher ab dem 30. Mai 2022 wieder geöffnet!

Liebe Mitglieder, Wohnungsnutzer:innen und Besucher:innen!

Die von der Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in großen Teilen ausgelaufen bzw. aufgehoben worden. Das Bundesarbeitsministerium hat beschlossen die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung nicht zu verlängern. Sie tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Die Geschäftsstelle könnte somit ab dem 26. Mai 2022 wieder geöffnet werden. Aufgrund des bevorstehenden Feiertags haben wir allerdings beschlossen die Geschäftstelle erst ab dem 30. Mai 2022 für Sie zu öffnen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin: Sollten Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, bitten wir von einem persönlichen Besuch in unserer Geschäftsstelle abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie weiterhin gesund und zuversichtlich!

Ihre

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Märkblatt 02/2021

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